Warum machen wir das?

Das Wohl unserer Vereinskinder und -jugendlichen liegt uns sehr am Herzen und deshalb bekennt sich unser Verein, seine Mitglieder, Mitarbeiter und Betreuer zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes, unter anderem auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes. Wir treten dabei für die Integrität und die körperliche wie seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen im Besonderen ein. Wir verurteilen - ebenso wie der Württembergische Landessportbund (WLSB) und die Württembergische Sportjugend (WSJ), deren Mitglieder wir sind - jede Form von Gewalt, egal ob körperlicher, seelischer oder sexueller Art.
Um Kindesmissbrauch auch in unserem Sportverein keine Chance zu geben, schauen wir hin, wägen ab und handeln. Zu diesem Zweck hat sich der Sportverein Rindelbach in der Mitgliederversammlung am 18. März 2016 nicht nur zur Verankerung des Jugendschutzes in unserer Vereinssatzung verpflichtet, sondern auch ein umfassendes Präventions- und Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche erarbeitet.
Durch die Änderung des Bundeskinderschutzgesetzes werden die Träger der freien Jugendhilfe, zu denen auch unser Verein zählt, verpflichtet, keine vorbestraften Sexualstraftäter zu beschäftigen. Dies wird durch Einsichtnahme in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis des Mitarbeiters gewährleistet. Dadurch wird zum einen ausgeschlossen, dass einschlägig Vorbestrafte in Kontakt zu den Kindern kommen, zum anderen dient dies als Abschreckung.
Der SV Rindelbach hat auf Basis der WSJ-Empfehlungen als erster Verein im Ellwanger Umland ein umfassendes Gesamtkonzept entwickelt, welches wir anderen Vereinen gerne zur Verfügung stellen. Für einen Ideen- und Erfahrungsaustausch sind wir jederzeit offen. Eine kurze Email an unsere Jugendschutzbeauftragte genügt.
Wie sieht unser Präventions- und Schutzkonzept für Kinder- und Jugendliche aus?

Das Konzept setzt auf primär auf Information und Sensibilisierung zur Prävention. Wir als Verein sind der Überzeugung, dass die gesetzlich vorgegebene Einsichtnahme in ein Führungszeugnis nur ein Baustein von mehreren sein kann. Unseres Erachtens werden unsere Kinder nur durch die Sensibilisierung aller Beteiligten und einer permanenten Wachsamkeit im Alltag bestmöglich geschützt. Deshalb haben wir - neben der Einsichtnahme - zusätzlich weitere Maßnahmen erarbeitet. Die Konzeption stützt sich dabei auf die folgenden drei Säulen:
- Im Verhaltenskodex sind die Regeln für das tägliche Miteinander und die Art der Begegnung mit den Minderjährigen festgehalten: Keine Geheimnisse, fairer, offener und respektvoller Umgang gehören ebenso dazu wie das Anerkennen von persönlichen Grenzen und das Vermeiden von möglicherweise kritischen Einzelkontakten. Offenheit und klare Absprachen sind wichtige Eckpfeiler der Leitlinien wie wir unsere Jugendarbeit betreiben wollen. Es besteht zudem die Verpflichtung zur Abgabe einer Selbstauskunfts- und Verpflichtungserklärung.
- Durch die Position des Jugendschutzbeauftragten verfügt der Verein jederzeit über eine vertrauensvolle Ansprechpartnerin für alle Beteiligten. Sie trägt durch regelmäßige Schulungs- und Informationsveranstaltungen auch dafür Sorge, dass das Thema aktiv im Verein gelebt wird.
- Ein weiterer Baustein ist alle mit der Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung bzw. dem Training unserer Vereinsjugend befassten Mitarbeiter, um die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses zu bitten. Dies wird zur Bedingung gemacht, um unseren Mitarbeitern die Kinder und Jugendlichen anzuvertrauen. Nur so können wir das Beschäftigungsverbot von vorbestraften Sexualstraftätern durchsetzen. Diese Regelung gilt ebenso für alle Mitglieder des Vorstandes und des Gesamtausschusses. Die Einsichtnahme in das Führungszeugnis erfolgt im fünfjährigen Turnus.
Wie setzen wir das Konzept um?

Alle über 60 ehrenamtliche Mitarbeiter im Verein tätigen Gesamtausschussmitglieder:innen, Trainer:innen und Jugendbetreuer:innen müssen neben einem Führungszeugnis Verhaltenskodex, Selbstauskunfts- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen.
Ansprechpartnerin für den Jugendschutz

Jugendschutzbeauftragte Karin Kienle
Unser Verhaltenskodex

-
Niemand wird zu einer Aktion, Übung oder Trainingssequenz gezwungen.
-
Körperliche und psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen steht an erster Stelle, somit auch vor sportlichen Erfolgen.
-
Wir verzichten auf sexistische, rassistische und gewalttätige Äußerungen und dulden solche auch nicht. Wir verhalten uns respektvoll gegenüber Mitspielern, Gegnern, Offiziellen und Zuschauern.
-
Übungsleiter/Trainer sind nach Möglichkeit nie mit einem Kind oder Jugendlichen allein in einem geschlossenen Raum (Umkleide, Dusche, WC, etc.).
-
Bei geplanten Einzeltrainings/Einzelübungsstunden wird versucht das “sechs-Augen-Prinzip“ einzuhalten oder die Erlaubnis von den Eltern eingeholt. Alle Türen werden stets offen gehalten.
-
Umkleideräume werden nur nach Klopfen und Aufforderung von den Übungsleitern/Trainern betreten. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Kinder/Jugendlichen.
-
Übungsleiter/Trainer sollen einzelne Kinder/Jugendliche nicht bevorzugen. Alle sind gleich zu behandeln.
-
Einzelne Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Übungsleiter/Trainers mitgenommen (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte, etc.). Für Ausnahmen muss das Einverständnis der Eltern eingeholt werden.
-
Übungsleiter/Trainer teilen mit den Kindern/Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen können öffentlich gemacht werden.
-
Körperliche Kontakte (z.B. in den Arm nehmen, um zu Trösten oder Mut zu machen) müssen von den Kindern/Jugendlichen erwünscht und gewollt sein, und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
-
Notwendige Körperberührungen, z.B. für sportspezifische Hilfestellungen setzen das Einverständnis des Kindes/Jugendlichen voraus (d.h. der Übungsleiter/Trainer erklärt zuvor dem Kind/Jugendlichen das Vorgehen und holt somit sein Einverständnis dafür ein).
-
Bei allen Kontakten mit Kindern und Jugendlichen werden die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (Alkohol, Rauchen, Filme,…) eingehalten.
-
Wird von einem der Punkte dieser Schutzvereinbarungen aus wohlüberlegten Gründen abgewichen, ist dies mit der Jugendschutzbeauftragten / Vorstand des Vereins abzusprechen. Dabei werden die Gründe offen angesprochen.
-
Es wird nichts unter den Teppich gekehrt und vertuscht. In Verdachtsfällen wird die Jugendschutzbeauftragte und Vorstand informiert und professionelle Hilfe hinzugezogen.